INFORMATIONEN ÜBER UNSERE SCHULE
SCHULLEITLINIENWICHTIGE INFORMATIONEN
WMIS-GRUNDSÄTZE
SCHULORDNUNG AN DER WMIS
Diese Schulordnung soll dazu beitragen, ein respektvolles, friedliches und achtsames Miteinander aller am Schulleben beteiligten Personengruppen zu gewährleisten, einen reibungslosen Ablauf des Schulalltags zu ermöglichen und Verletzungen, Gefährdungen oder Schäden zu vermeiden. Alle am Schulleben beteiligten Personengruppen sorgen gemeinsam für die Einhaltung der Schulordnung:
KOMMUNIKATION BEI WMIS
Um die Kommunikation zwischen allen Beteiligten bestmöglich zu organisieren, haben wir uns gemeinsame Kommunikationsregeln gegeben:
SMART-DEVICE-RICHTLINIE
Bibliothek / Ausleihe von Büchern
KINDERSCHUTZKONZEPT
KONFLIKTVERHÜTUNG
KLASSENAUSFLÜGE
PARKEN UND VERKEHRSSICHERHEIT
Morgens und nachmittags, wenn die Kinder gebracht oder abgeholt werden, nimmt der Verkehr vor unserer Schule so stark zu, dass die Straße durch wartende Autos blockiert wird und eine Gefährdung der Kinder zu befürchten ist. Gelegentlich beobachten wir auch Geschwindigkeitsüberschreitungen, die die Kinder gefährden. Nicht zuletzt geben die vielen Fahrzeuge in den Parkbuchten Anlass zu Sicherheitsbedenken, da sie die Kinder, die die Straße überqueren, nicht gut sehen können.
Im Sinne unseres Leitbildes kommen Sie bitte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule! Du tust etwas für die Umwelt, bist nicht gestresst vom Verkehr und kannst trotzdem einen kleinen Spaziergang an der frischen Luft machen!
Oder Sie bringen Ihr Kind mit dem Fahrrad! Das erhöht die Unabhängigkeit und ist gesund! Fahrradständer befinden sich auf dem Schulhof. Vergessen Sie nicht, das Fahrrad abzuschließen!
Alle unsere Kinder sollen sicher zur Schule kommen - bitte helfen Sie mit und seien Sie ein Vorbild im Straßenverkehr. Herzlichen Dank!
TIPPS ZUR UNFALLVERHÜTUNG!
Lassen Sie Ihre Kinder auf dem Gehweg neben der Schule aussteigen. Sie sollten einfach aus dem Fahrzeug aussteigen und auf dem Gehweg gehen, damit sie die Straße nicht überqueren müssen.
Bringen Sie Ihre Kinder früh zur Schule, so vermeiden Sie die Hektik bei der Suche nach einem Parkplatz.
Wenn Sie Ihr Auto parken wollen, um Ihr Kind zur Schule zu begleiten, nutzen Sie die Parkplätze in den umliegenden Straßen und möglichst nicht direkt vor der Schule. Von der Prinzregentenstraße kommen Sie durch ein kleines Stück im Park zu unserer Schule.
Bitte halten Sie nicht in der Babelsberger Straße vor der Schule oder im Wendehammer, um Staus zu vermeiden.
Wenn Sie mit dem Auto zur Schule fahren müssen, halten Sie sich bitte an die Geschwindigkeitsvorgabe von 30km/h.
WICHTIGE INFORMATIONEN
DATEN & DATENSCHUTZ
PERSÖNLICHE DATEN
Die Datenschutzbestimmungen für diese Website finden Sie im Impressum.
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WMIS E-Mail-Verteilerliste
FOTOS
VERÖFFENTLICHUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
Im Jahr 2019/2020 unser Schulprogramm für das WMIS wurde geschaffen. Ziel war es, Entwicklungsprojekte auf den Weg zu bringen. Die Entwicklungsschwerpunkte wurden in den Schulgremien abgestimmt und in Arbeitsgruppen und Studientagen mit Leben gefüllt.
WICHTIGE INFORMATIONEN
KRANKHEITSURLAUB UND BEURLAUBUNG
BERLINER SCHULGESETZ
Die Schulpflicht ist nicht verhandelbar. Um sie zu schützen, verpflichten das Berliner Schulgesetz und die AV Schulbesuchspflicht die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes zu bestimmten rechtlichen Maßnahmen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Berliner Schulgesetz:
§44 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
"Die Erziehungsberechtigten sind für die regelmäßige Teilnahme der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an sonstigen Pflichtveranstaltungen der Schule verantwortlich. Sie sind verpflichtet, schulpflichtige Schülerinnen und Schüler bei der Schule an- und abzumelden."
KRANKMELDUNG - DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE!
Am ersten Tag der Abwesenheit vom Unterricht informieren die Erziehungsberechtigten die Schule telefonisch (zwischen 7.00 und 7.30 Uhr), dass ihr Kind nicht zur Schule kommt. Wenn Sie niemanden telefonisch erreichen können, senden Sie bitte eine E-Mail an secretary@wangari-maathai-schule.de und an die E-Mail-Adresse der Klasse Ihres Kindes. Wenn möglich, geben Sie bitte auch an, wie lange Ihr Kind fehlen wird. Auch die Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag der Abwesenheit schriftlich erfolgen. Bei der Rückkehr in die Schule muss die Schülerin/der Schüler eine Erklärung abgeben, in der die Dauer der Abwesenheit und der Grund (z.B. Krankheit) angegeben sind (vgl. AV Schulpflicht). Sie können gerne das Formular "Abwesenheitserklärung" verwenden (siehe unten).
Beispiel: Ihr Kind fehlt am Donnerstag zum ersten Mal. Rufen Sie am Donnerstag zwischen 7.00 und 7.30 Uhr in der Schule an, um das Fehlen des Kindes zu melden. Die Entschuldigung muss bis spätestens Montag schriftlich erfolgen. Wenn Ihr Kind am Montag zum ersten Mal abwesend ist, legen Sie bis spätestens Mittwoch eine schriftliche Entschuldigung vor.
Schritte
- Anruf im Sekretariat zwischen 7 und 7.30 Uhr am ersten Tag der Abwesenheit ODER OR
- E-Mail an das Sekretariat und Klassen-E-Mail
- Einreichung einer formellen Abwesenheitserklärung am dritten Tag der Abwesenheit (siehe Formular unten).
Erfolgt die Entschuldigung nicht innerhalb der genannten Fristen, wird das Fernbleiben als unentschuldigt gewertet.
Wenn ein Schüler unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt, muss die Schule am ersten Tag des unentschuldigten Fehlens die Erziehungsberechtigten benachrichtigen.
Wenn ein Schüler fünf Tage unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt, muss die Schule dies der Schulbehörde melden. Das Verfahren wird nach weiteren fünf unentschuldigten Fehltagen in jedem Halbjahr wiederholt.
SICK NOTICE
Es muss ein wichtiger Grund für das Fernbleiben vom Unterricht vorliegen, und die Erlaubnis muss im Voraus eingeholt werden. So ist beispielsweise ein Arztbesuch während der Unterrichtszeit in der Regel nicht gestattet, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Termin nicht verschoben werden kann oder dass die Krankheit ernst ist und eine sofortige Behandlung erfordert. Eine gebuchte Urlaubsreise ist kein Grund für eine Beurlaubung.
Für eine Beurlaubung von 3 Tagen, von mehr als 3 Tagen oder von einem Jahr erhalten Sie Informationen auf dem Blatt "Regeln - Antrag auf Beurlaubung" (siehe unten).
BEURLAUBUNG
Die Regelungen zur Beurlaubung finden Sie hier.