Anmeldezeitraum: ab April 2023

Eine Aufnahme ab Klasse 2-7 für das Schuljahr 2023/24 ist möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • in der Klasse ist ein Schulplatz frei
  • Sie sind eine hochmobile Familie (> Information siehe unten bei *)
  • Ihr Kind erfüllt die sprachlichen Voraussetzungen (Englisch/Deutsch auf muttersprachlichem Niveau und/oder Englisch mit partnersprachlichen Kenntnissen)

Folgende Unterlagen sind bitte komplett per Post oder persönlich bei uns einzureichen:

  1. Vollständig, (kein handschriftlich !), ausgefülltes Anmeldeformular der Wangari-Maathai-Internationale-Schule,
  2. Bescheinigung des Arbeitgebers über Ihre hochmobile Tätigkeit*,
  3. Kopie der Geburtsurkunde,
  4. Schulzeugnisse der letzten zwei Schuljahre (als amtlich beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse und ggf. mit den Originalübersetzungen).
  5. Nachweis der zweimaligen Masernimpfung  
  6. Kopien vom Personalausweis/ bzw. Reisepass der Erziehungsberechtigten und des Kindes

*Sind wir eine „hochmobile Familie“?

Familien gelten als hochmobil, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus beruflichen Gründen eines oder beider Erziehungsberechtigten mehrfach in Abständen von in der Regel höchstens vier Jahren in das Ausland verlagern; einmalige Auslandsaufenthalte sowie Ein- und Auswanderungsabsichten begründen keine Hochmobilität. Die Zuordnung zur Personengruppe der hochmobilen Familien setzt ferner voraus, dass die Erziehungsberechtigten das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 im Rahmen der Anmeldung glaubhaft machen und schriftlich erklären, Berlin nach in der Regel höchstens vier Jahren aus beruflichen Gründen wieder verlassen und den Lebensmittelpunkt der gesamten Familie in das Ausland verlagern zu müssen.

(§ 5 a Ab s. 6 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung)

Seiteneinsteiger

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler als Seiteneinsteigerinnen oder Seiten- einsteigern setzt grundsätzlich die Hochmobilität voraus.Als Seiteneinsteigerinnen oder -einsteiger gelten alle Schülerinnen und Schüler, die nach der Erstentscheidung über die Aufnahme in Jahrgangsstufe 1 angemeldet werden.

Hochmobilität

Sind wir eine „hochmobile Familie“?

Familien gelten als hochmobil, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus beruflichen Gründen eines oder beider Erziehungsberechtigten mehrfach in Abständen von in der Regel höchstens vier Jahren in das Ausland verlagern; einmalige Auslandsaufenthalte sowie Ein- und Auswanderungsabsichten begründen keine Hochmobilität. Die Zuordnung zur Personengruppe der hochmobilen Familiensetzt ferner voraus, dass die Erziehungsberechtigten das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 im Rahmen der Anmeldung glaubhaft machen und schriftlich erklären, Berlin nach in der Regel höchstens vier Jahren aus beruflichen Gründen wieder verlassen und den Lebensmittelpunkt der gesamten Familie in das Ausland verlagern zu müssen.

(§ 5 a Ab s. 6 der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung) 

In beiden für Hochmobile zur Verfügung stehenden Kontingenten werden Kinder entsprechend der beruflichen Tätigkeit Ihrer Erziehungsberechtigten in folgender Reihenfolge – nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung – aufgenommen:

  1.  Auswärtiges Amt,
  2. andere Einrichtungen des Bundes, diplomatische Vertretungen, Universitäten, international tätige Unternehmen, Verbände und Organisationen sowie Medienbereiche

Familien, die sich beruflich nur innerhalb Deutschlands aufhalten, gelten nicht als hochmobil.Die Aufnahme geeigneter Kinder, die noch keinen Wohnsitz in Berlin haben, erfolgt unter dem Vorbehalt, dass spätestens eine Woche vor dem Einschulungstermin ein Wohnsitz in Berlin nachgewiesen wird. Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, kann eine Beschulung an der Wangari-Maathai-Internationalen Schule Berlin nicht stattfinden.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung ein:

  • Anmeldeformular der Wangari-Maathai-Internationalen Schule Berlin,
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Hochmobilität,
  • Kopien der Schulzeugnisse der letzten zwei Schuljahre
    (bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen, diese bitte als amtlich beglaubigte Kopien mit den Originalübersetzungen einreichen),
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

Anmeldeformulare müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sollte nur ein Elterneteil erziehungsberechtigt sein, wird eine amtliche Bestätigung über das alleinige Sorgerecht für das Kidn benötigt.

Die Anmeldeunterlagen für die Klassenstufen 2-7 sind bitte nur der Schule zuzusenden – nicht der Senatsverwaltung.

ANMELDEUNTERLAGEN MÜSSEN MIT ALLEN OBEN GENANNTEN NOTWENDIGEN UNTERLAGEN IN PAPIERFORM UND AUSSCHLIESSLICH ÜBER DEN POSTWEG EINGEREICHT WERDEN.

Die Zusendungen von Anmeldeunterlagen per E-Mail oder per Fax werden nicht bearbeitet.

Anmeldungen werden nur dann bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen der Schule vorliegen. Unvollständige Anmeldeunterlagen werden nicht bearbeitet.

Rücksendungen von eingereichten Unterlagen sind nicht möglich.